Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

1/ Bezeichnung der Geschäftspartner

CANOË LOCATION (Reservierungs-Webseite für Kanu – Kajakfahrten auf dem Ardèche) gehört der Firma SAS Escapades Provençales.

Geschäftsführer und Webmaster : Bruno Ferrand, 2 chemin Saint Laurent, 07150 Vallon Pont d’Arc.

registriert im Gesellschaftsregister der Handelskammer von Avignon unter der Nummer : 834 685 000.

Der Kunde (Der Kanu-Kajakmieter).

Der Kunde bezeichnet die volljährige Person die die Reservierung aufgibt.

Der Reservierung folgend wird ein Vertrag vom Kanu-Kajakvermieter ausgestellt und dem Kunden zur Unterzeichnung vor der Abfahrt gegeben.

ACHTUNG : Der Kunde darf und kann nicht minderjährig sein.

Der Kunde übernimmt die eigene Verantwortung und die für die Personen für die er die Reservierung aufgegeben hat, dass er die hier angegeben allgemeinen Geschäfts-und Verkaufsbedingungen akzeptiert.

Der Kunde verpflichtet sich die Personen für die er eine Reservierung aufgegeben hat ûber den Inhalt und Mietverpflichtungen der hier angegebenen Geschäfts-und Verkaufsbedingung zu informieren.

Schutz der personenbezogenen Daten

Gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978, geändert durch das dieser Verordnung beigefügte Gesetz vom 6. August 2004 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, so hat der Mieter ein Auskunftsrecht, das es ihm ermöglicht, die vom Vermieter erhobenen personenbezogenen Daten zu korrigieren oder Widerspruch einlegen zu können.

Rechtsstreitigkeiten

Jegliche Anfechtung der Anwendung oder Auslegung dieser Allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen liegen weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichts Avignon.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Übersetzung der französischen Version. Im Streitfall, wenn Übersetzungsfehler vorliegen, die zu einer anderen Auslegung der französischen Fassung führen würden, gelten nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der französischen Version und werden als Referenz dienen und verwendet werden.

2/ Besondere Bedingung für die Vermietung von Kanus und / oder Kajakfahrten

2-1/ Informationen vor Unterzeichnung des Mietvertrags


A/ Alter des Mieters und der Nutzer der Ausrüstung

Die Navigation und die Vermietung von Kanus und / oder Kajaks sind durch die französische Regelung geregelt. Diese Regelung kann durch Präfekturen oder lokale Verordnungen verschärft werden.
Die Vermietung an Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen ist nicht gestattet.
Sonderfall: Auf einem bestimmten Fluss oder in einem bestimmten geographischen Gebiet können örtliche Vorschriften die Möglichkeit der Vermietung einschränken (Verfügung der Präfekturen oder der Gemeinde. . . ),
zum Beispiel : Im Ardèche ist die Vermietung eines Bootes für Fahrten mit einem Kind unter 7 Jahren verboten. Es ist möglich, Kanu und / oder Kajak mit einem Kind unter sieben Jahren zu fahren, wenn es von einem diplomierten Lehrer betreut wird.
Der Mieter haftet weiterhin für die Personen, für die er die Ausrüstung gemietet hat.

B/ Die für die Navigation erforderlichen Fähigkeiten

Bei Nichteinhaltung der folgenden Klauseln erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung und die eingezahlten Beträge werden endgültig von CANOË LOCATION einbehalten.

Die Bootsfahrt ist für Personen verboten, die nicht mindestens 25 Meter schwimmen und nicht den Kopf unter Wasser halten können.

Die Volljährigen oder die gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen bescheinigen, dass die Minderjährigen mindestens 25 Meter schwimmen und untertauchen können.

Die gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen sind der Vater, die Mutter oder der Vormund. Wird der Minderjährige nicht von einem gesetzlichen Vertreter begleitet, muss jeder Mieter, der mit Minderjährigen fahren möchte, (zum Zeitpunkt der Übernahme der Ausrüstung) eine Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters vorlegen können, in der diese Befähigung bescheinigt wird.
CANOË LOCATION rät von der Kanu- oder Kajakfahrt von Schwangeren ab. Am geplanten Abfahrtstag kann ihr unser Partner die Abreise auf dem Fluss verweigern.
Der Mieter bestätigt, dass er über die körperlichen Fähigkeiten verfügt, um die beabsichtigte Fahrt durchzuführen.
Der Mieter erklärt und bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrags, dass seine Begleitpersonen, für die er die Ausrüstung gemietet hat, die oben aufgezählten Navigationsfähigkeiten besitzen und dass er die geforderten Fähigkeiten bei ihnen überprüft hat.


C/ Haftpflichtversicherung

CANOË LOCATION ist in der Berufshaftpflicht versichert und garantiert somit seine Berufshaftpflicht.

Der Partnervermieter von CANOË LOCATION ist durch eine Haftpflichtversicherung versichert ( Siehe Anzeige vor Ort).
Der Mieter erklärt und bestätigt durch die Unterzeichnung des Vertrages, dass er und die Personen, denen er die Nutzung der gemieteten Ausrüstung gestattet, durch eine Haftpflichtversicherung versichert sind.

D/ Zubehör
CANOË LOCATION und der Partnervermieter haften nicht für Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz der Vermietung geparkt sind.


2-2/ Objet du contrat

A/ Die Ausrüstung
Der Partnervermieter von CANOË LOCATION stellt dem Mieter je nach Vertrag (Art und Menge) Folgendes zur Verfügung :
- Boote: Kanu oder Kajak
- Persönliche Schutzausrüstung : Auftriebshilfe, bekannt als sogenannte «Schwimmweste», deren Tragen obligatorisch ist.
– Das notwendige Material für die Praxis Kanu-Kajak : Paddel und wasserdichte Container (Fäßchen) für den Transport der persönlichen Sachen des Mieters während der Fahrt.

Die dem Mieter gesammten zur Verfügung gestellten Geräte sind in einwandfreiem Zustand und werden entsprechend ihrer Bestimmung und den Vorschriften gewahrt.
Der Partnervermieter von CANOË LOCATION informiert, und gibt Anweisungen zur Nutzung des gemieteten Materials und hält ein ständig aktualisiertes Register zur Überwachung und Kontrolle der gemieteten Ausrüstungen.

B/ Bedingungen für die Nutzung des Mietmaterials

Der Mietvertrag überträgt dem Mieter die Verantwortung für das gesamte gemietete Material für die gesamte Mietdauer.
Die Vermietung beginnt mit der Übernahme des Materials durch den Mieter und endet mit dem Moment der Rückgabe des Materials durch den Mieter an den Vermieter. Ein widersprüchliches Inventar wird bei der Rückgabe zwischen den beiden Parteien, d. h. zwischen
Mieter und Vermieter, erstellt.


CANOË LOCATION und der Partnervermieter haften nicht für Schäden, weder die vom Mieter, den Personen, die vom Mieter zur Benutzung dem von ihm gemieteten Material ermächtigt wurden, noch an Dritten, dem Eigentum des Mieters und dem diesen genannten Personen die durch unsachgemäßige Verwendung des vom Mieter oder den genannten Personen gemieteten Materials verursacht wurden.
Der Vermieter garantiert nicht für die Dichtheit der
wasserdichten Container (Fäßchen), da sie von der Verschliessung durch den Benutzer abhängig ist.

C/ Pflichten des Mieters in Bezug auf die gemietete Ausrüstung

Das Tragen der Schwimmhilfe(n) (auch Schwimmweste(n) genannt) während der gesamten Dauer der Fahrt ist obligatorisch. Sie muss die ganze Zeit geschlossen und dem Körper angepasst werden, wenn der Mieter Kanu oder Kajak fährt.

CANOË LOCATION und der Partnervermieter haften nicht für den Gebrauch der gemieteten Ausrüstung, insbesondere für die Navigation, sowie für das Verschließen, Festschnallen und Beaufsichtigen von Taschen, wasserdichten Containern, persönlichen Sachen des Mieters und der mit ihm mitreisenden Personen.

Der Mieter bleibt voll verantwortlich für alle Gegenstände, die er selbst mitgenommen hat, sowie deren der Personen für die er Material gemietet hat, und / oder deren der mit ihm mitfahrenden Personen.

CANOË LOCATION und der Partnervermieter haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Sachen des Mieters und der mit ihm mitfahrenden Personen, die während der Fahrt aufgetreten sind.
Das gemietete Material ist ausschließlich für den Gebrauch durch den Mieter bestimmt, ohne die Möglichkeit von Untervermietung.

2-3/ Die Strecken, die zur Vermietung angeboten werden

A/ Informationen über Fahrten und Navigationsbedingungen
CANOË LOCATION bietet eine Reihe von verschiedenen Strecken an. Er gibt für jede Strecke die Kilometerleistung, die durchschnittliche Fahrzeit (zum Ausschluß der Zeit von eventuellem Stillstand oder Pausen), die Navigationsklasse, den Anfangs- und Endort der Fahrt, die geltenden Vorschriften (Navigation, Verkehr, Umwelt), und die Schwierigkeiten dieser Fahrten an.
Bei ungünstigen Witterungs- oder hydrologischen Bedingungen kann der Vermieter die Vermietung unter dem alleinigen Vorbehalt der Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen ablehnen.

B/ Wahl der Strecken

Der Mieter kann die Strecke frei wählen, die für ihn und für die Personen, denen er die Nutzung des gemieteten Materials gestattet, geeignet ist. Die vom Mieter gewählte Strecke ist im Mietvertrag festgelegt.
Der Mieter bestätigt, dass er und die Personen, denen er die Nutzung des gemieteten Materials gestattet, sich über die Vorschriften, Schwierigkeiten und Gefahren der von ihm gewählten Strecke informiert hat / haben.

2-4/ Pflichten des Mieters im Zusammenhang mit der Durchführung der Fahrt

Der Partnervermieter von CANOË LOCATION informiert den Mieter über die Vorschriften und Beschilderungen für die Wasserfahrten, die Navigationsklassen, die Landwege der Ausstiege der Strecke, die hydrologischen und meteorologischen Daten, die Bedingungen für die Durchquerung der am Wasserlauf errichteten Bauwerke, sofern vorhanden, und die Notrufnummern (Schilder).

A/ Allgemeine französische Vorschriften und spezifische Vorschriften im Ardèche geltend für das Kanu-Kajakfahren

In Frankreich ist die Bootsfahrt auf einem Wasserlauf generell verboten :

  • Wenn die Lufttemperatur gleich oder weniger als 0°C beträgt

  • Bei Gewitter oder Wetterwarnung

  • Wenn der Fluss steigt und die Wasserstandwarnstufe erreicht.

Für einen bestimmten Fluss oder ein bestimmtes geographisches Gebiet kann es eine spezifische Regelung geben (präfektoral oder örtlich).

Beispiele des Flusses Ardèche zur Genehmigung für Kanu-Kajakfahrten je nach Wasserstand :

  • Auf dem Abschnitt zwischen Vallon Pont d’Arc und Saint Martin d’Ardèche:

    • Das Mieten eines Kanu-Kajaks ist verboten (es sei denn, der Mieter wird von einem diplomierten Betreuer überwacht), wenn der Wasserstand am Maßstab an der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas gleich oder über 0,50 m beträgt.

  • Auf dem Abschnitt zwischen Voguë und Vallon Pont d’Arc :

    • Das Mieten eines Kanu-Kajaks ist verboten (es sei denn, der Mieter wird von einem diplomierten Betreuer überwacht), wenn der Wasserstand am Maßstab an der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas gleich oder über 0,30 m beträgt.

Sonderfall des Abschnitts zwischen Balazuc und Ruoms (im Abschnitt zwischen Voguë und Vallon Pont d' Arc miteinbegriffen) :

  • Die Vermietung bleibt für jedermann bis zur Wasserhöhe von 0,10 m am Maßstab der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas erlaubt.
    Diese Niveaus sind abrufbar auf der Webseite Vigie Crue, Station von Vallon Pont d’Arc : https://www.vigicrues.gouv.fr
    Achtung : Das Tragen geschlossener Schuhe ist obligatorisch (vgl. Präfekturerlaß).

In Frankreich sind die Wasserstände der Flüsse auf der folgenden Webseite aufrufbar : https://www.vigicrues.gouv.fr

B/ Verlust / Verzicht / Verhalten
Das Zurücklassen von Material auf der Strecke ist verboten. Jedes Zurücklassen wird vom Partnervermieter zum Preis des gemieteten Materials, zuzüglich der Kosten für die Rückführung des Bootes und der Personen, sowie der Suchkosten in Rechnung gestellt und müssen unverzüglich gezahlt werden.
Bei Verlust des Materials wird eine zusätzliche Rechnung erstellt, die unverzüglich zu bezahlen ist.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle auf den Fahrten zu deponieren oder zu hinterlassen und diese in einem Müllcontainer zu entsorgen.
Die Beschädigung von öffentlichem oder privatem Eigentum auf den am Flussufer liegenden Parzellen ist untersagt, da der Mieter sonst eine vertragliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung auslöst.
Der Mieter verpflichtet sich, gegenüber Anwohnern und anderen Nutzern des Wasserlaufs höflich und respektvoll zu sein.

Die Durchführung der Fahrt wird unter der Verantwortung des Mieters durchgeführt, der anerkennt über die besonderen Bedingungen für die Durchführung dieser Fahrt unterrichtet geworden zu sein.

3/ Ergänzende Leistungen
Der Mietvertrag beinhaltet (falls erforderlich) eine Beförderungsleistung (je nach Fall : Fahrt zum Einschiffungsort oder Wiederaufnahme am Ausschiffungsort). Möchte der Mieter diese Nebenleistung nicht in Anspruch nehmen, so gibt er dies bei der Übernahme des Materials an.

4/ Tarife, Gebühren und Zahlung der Leistungen

Der Tarif beinhaltet für jede von CANOË LOCATION angebotene Strecke das notwendige Material für die Navigation und die Transportleistungen (falls erforderlich).
Zubehör wie Neoprenanzüge werden vom Partnervermieter zusätzlich in Rechnung gestellt (außer dass dieser aufgrund der Wetterbedingungen spontan eine unentgeltliche Ausleihe anbietet). Weitere Leistungen, können vom Mieter gegen Zahlung hinterfragt werden (Verpflegung, Unterbringung, zusätzlicher Transport, Betreuung durch einen diplomierten Betreuer usw).
Der Mieter verpflichtet sich, den Restbetrag aller Leistungen vor der Inbesitznahme des Materials ohne Abzug zu zahlen.
Leistungen ohne Reservierung oder geschuldete Salden können dem Partnermieter per Kreditkarte oder mit Bargeld bezahlt werden.

5/ Annullierungen von einer Kanu-Kajak-Vermietung

A/ Im Falle einer Stornierung durch den Mieter

Bis zu 5 Tagen vor dem Miet-und Fahrtag sind 30% des Gesamtbetrages der Buchung fällig.

Bei Stornierung unter 5 Tagen vor dem Miet- und Fahrttag, wird keine Rückerstattung der Anzahlung oder der Leistung geleistet, aber der Mieter hat die Möglichkeit, die Leistung während der laufenden Saison zu verschieben.

Sonderfälle, in denen eine vollständige und individuelle Erstattung gewährt wird :
• Bei höherer Gewalt: Tod, Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung (nach Vorlage eines offiziellen Nachweises).
Achtung : Bei Gruppen werden nur die betroffenen Personen erstattet.

B/ Bei Stornierung durch CANOË LOCATION oder den Partnervermieter

  • Wetterwarnung orange oder rot : Starker Regen, Überschwemmung (Wettervorhersage 24 Stunden im voraus)

  • Ordnungsgemäß festgestelltes Hochwasser (vgl. Präfekturerlass).

Der Mieter wird in voller Höhe zurückerstattet.

6/ Kosten bei Verlust oder Aufgabe von Ausrüstung

Materialverlust

Bei Nichtrückgabe des gemieteten Materials, aus welchem Grund auch immer, wird das Material zum vollen Neuwert und zum öffentlichen Verkaufspreis dem Mieter in Rechnung gestellt, und dies zusätzlich zu den Mietkosten. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich.

7/ Verabredungszeiten und Verspätungen :

Ein Termin wird systematisch mitgeteilt. Bei bestimmten Strecken kann der Start verschoben werden, aber bei langen Strecken (z. B. eine Tagesstrecke) oder mit vorherigen Transport der Teilnehmer ist die Einhaltung dieses Zeitpunkts zwingend erforderlich.
Bei zu großer Verspätung kann der Partnervermieter, soweit möglich, einen anderen Zeitplan oder einen anderen Termin vorschlagen. Wenn keine Ersatzlösung angeboten werden kann, wird die Miete storniert, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung der an
CANOË LOCATION geleisteten Anzahlung hat.
Der Mieter, der das Material auf der
CANOË LOCATION-Website reserviert, bestätigt, dass er die oben genannten Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich, die Teilnehmer seiner Gruppe über alle Modalitäten zu informieren.