1/ Bezeichnung der Geschäftspartner
Geschäftsführer und Webmaster : Bruno Ferrand, 2 chemin Saint Laurent, 07150 Vallon Pont d’Arc.
registriert im Gesellschaftsregister der Handelskammer von Avignon unter der Nummer : 834 685 000.
Der Kunde (Der Kanu-Kajakmieter).
Der Kunde bezeichnet die volljährige Person die die Reservierung aufgibt.
Der Reservierung folgend wird ein Vertrag vom Kanu-Kajakvermieter ausgestellt und dem Kunden zur Unterzeichnung vor der Abfahrt gegeben.
ACHTUNG : Der Kunde darf und kann nicht minderjährig sein.
Der Kunde übernimmt die eigene Verantwortung und die für die Personen für die er die Reservierung aufgegeben hat, dass er die hier angegeben allgemeinen Geschäfts-und Verkaufsbedingungen akzeptiert.
Der Kunde verpflichtet sich die Personen für die er eine Reservierung aufgegeben hat ûber den Inhalt und Mietverpflichtungen der hier angegebenen Geschäfts-und Verkaufsbedingung zu informieren.
Schutz der personenbezogenen Daten
Gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978, geändert durch das dieser Verordnung beigefügte Gesetz vom 6. August 2004 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, so hat der Mieter ein Auskunftsrecht, das es ihm ermöglicht, die vom Vermieter erhobenen personenbezogenen Daten zu korrigieren oder Widerspruch einlegen zu können.
Rechtsstreitigkeiten
Jegliche
Anfechtung der Anwendung oder Auslegung dieser Allgemeinen und
besonderen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen liegen
weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichts
Avignon.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die
Übersetzung der französischen Version. Im Streitfall, wenn
Übersetzungsfehler vorliegen, die zu einer anderen Auslegung der
französischen Fassung führen würden, gelten nur die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der französischen Version und werden als
Referenz dienen und verwendet werden.
2/ Besondere Bedingung für die Vermietung von Kanus und / oder Kajakfahrten
2-1/ Informationen vor Unterzeichnung des Mietvertrags
A/
Alter des Mieters und der Nutzer der Ausrüstung
Die
Navigation und die Vermietung von Kanus und / oder Kajaks sind durch
die französische Regelung geregelt. Diese Regelung kann durch
Präfekturen oder lokale Verordnungen verschärft werden.
Die
Vermietung an Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen ist
nicht gestattet.
Sonderfall: Auf einem bestimmten Fluss oder in
einem bestimmten geographischen Gebiet können örtliche Vorschriften
die Möglichkeit der Vermietung einschränken (Verfügung der
Präfekturen oder der Gemeinde. . . ), zum
Beispiel : Im Ardèche ist die Vermietung eines Bootes für
Fahrten mit einem Kind unter 7 Jahren verboten.
Es ist möglich, Kanu und / oder Kajak mit einem Kind unter sieben
Jahren zu fahren, wenn es von einem diplomierten Lehrer betreut
wird.
Der
Mieter haftet weiterhin für die Personen, für die er die Ausrüstung
gemietet hat.
B/ Die für die Navigation erforderlichen Fähigkeiten
Bei Nichteinhaltung der folgenden Klauseln erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung und die eingezahlten Beträge werden endgültig von CANOË LOCATION einbehalten.
Die Bootsfahrt ist für Personen verboten, die nicht mindestens 25 Meter schwimmen und nicht den Kopf unter Wasser halten können.
Die Volljährigen oder die gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen bescheinigen, dass die Minderjährigen mindestens 25 Meter schwimmen und untertauchen können.
Die
gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen sind der Vater, die Mutter
oder der Vormund. Wird der Minderjährige nicht von einem
gesetzlichen Vertreter begleitet, muss jeder Mieter, der mit
Minderjährigen fahren möchte, (zum Zeitpunkt der Übernahme der
Ausrüstung) eine Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters vorlegen
können, in der diese Befähigung bescheinigt wird.
CANOË
LOCATION
rät von der Kanu- oder Kajakfahrt von Schwangeren ab. Am geplanten
Abfahrtstag kann ihr unser Partner die Abreise auf dem Fluss
verweigern.
Der
Mieter bestätigt, dass er über die körperlichen Fähigkeiten
verfügt, um die beabsichtigte Fahrt durchzuführen.
Der
Mieter erklärt und bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrags,
dass seine Begleitpersonen, für die er die Ausrüstung gemietet hat,
die oben aufgezählten Navigationsfähigkeiten besitzen und dass er
die geforderten Fähigkeiten bei ihnen überprüft hat.
C/
Haftpflichtversicherung
CANOË LOCATION ist in der Berufshaftpflicht versichert und garantiert somit seine Berufshaftpflicht.
Der
Partnervermieter von CANOË
LOCATION
ist durch eine Haftpflichtversicherung versichert ( Siehe Anzeige vor
Ort).
Der Mieter erklärt und bestätigt durch die Unterzeichnung
des Vertrages, dass er und die Personen, denen er die Nutzung der
gemieteten Ausrüstung gestattet, durch eine Haftpflichtversicherung
versichert sind.
B/ Bedingungen für die Nutzung des Mietmaterials
Der
Mietvertrag überträgt dem Mieter die Verantwortung für das gesamte
gemietete Material für die gesamte Mietdauer.
Die Vermietung
beginnt mit der Übernahme des Materials durch den Mieter und endet
mit dem Moment der Rückgabe des Materials durch den Mieter an den
Vermieter. Ein widersprüchliches Inventar wird bei der Rückgabe
zwischen den beiden Parteien, d. h. zwischen Mieter
und Vermieter,
erstellt.
CANOË
LOCATION
und der Partnervermieter haften nicht für Schäden, weder die vom
Mieter, den Personen, die vom Mieter zur Benutzung dem von ihm
gemieteten Material ermächtigt wurden, noch an Dritten, dem Eigentum
des Mieters und dem diesen genannten Personen die durch
unsachgemäßige Verwendung des vom Mieter oder den genannten
Personen gemieteten Materials verursacht wurden.
Der Vermieter
garantiert nicht für die Dichtheit der wasserdichten
Container (Fäßchen),
da sie von der Verschliessung durch den Benutzer abhängig ist.
C/ Pflichten des Mieters in Bezug auf die gemietete Ausrüstung
Das Tragen der Schwimmhilfe(n) (auch Schwimmweste(n) genannt) während der gesamten Dauer der Fahrt ist obligatorisch. Sie muss die ganze Zeit geschlossen und dem Körper angepasst werden, wenn der Mieter Kanu oder Kajak fährt.
CANOË LOCATION und der Partnervermieter haften nicht für den Gebrauch der gemieteten Ausrüstung, insbesondere für die Navigation, sowie für das Verschließen, Festschnallen und Beaufsichtigen von Taschen, wasserdichten Containern, persönlichen Sachen des Mieters und der mit ihm mitreisenden Personen.
Der Mieter bleibt voll verantwortlich für alle Gegenstände, die er selbst mitgenommen hat, sowie deren der Personen für die er Material gemietet hat, und / oder deren der mit ihm mitfahrenden Personen.
CANOË
LOCATION
und der Partnervermieter haften nicht für Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung von Sachen des Mieters und der mit ihm mitfahrenden
Personen, die während der Fahrt aufgetreten sind.
Das gemietete
Material ist ausschließlich für den Gebrauch durch den Mieter
bestimmt, ohne die Möglichkeit von Untervermietung.
2-3/ Die Strecken, die zur Vermietung angeboten werden
B/ Wahl der Strecken
Der
Mieter kann die Strecke frei wählen, die für ihn und für die
Personen, denen er die Nutzung des gemieteten Materials gestattet,
geeignet ist. Die
vom Mieter gewählte Strecke ist im Mietvertrag festgelegt.
Der
Mieter bestätigt, dass er und die Personen, denen er die Nutzung des
gemieteten Materials gestattet, sich über die Vorschriften,
Schwierigkeiten und Gefahren der von ihm gewählten Strecke
informiert hat / haben.
2-4/ Pflichten des Mieters im Zusammenhang mit der Durchführung der Fahrt
Der Partnervermieter von CANOË LOCATION informiert den Mieter über die Vorschriften und Beschilderungen für die Wasserfahrten, die Navigationsklassen, die Landwege der Ausstiege der Strecke, die hydrologischen und meteorologischen Daten, die Bedingungen für die Durchquerung der am Wasserlauf errichteten Bauwerke, sofern vorhanden, und die Notrufnummern (Schilder).
A/ Allgemeine französische Vorschriften und spezifische Vorschriften im Ardèche geltend für das Kanu-Kajakfahren
In Frankreich ist die Bootsfahrt auf einem Wasserlauf generell verboten :
Wenn die Lufttemperatur gleich oder weniger als 0°C beträgt
Bei Gewitter oder Wetterwarnung
Wenn
der Fluss steigt und die Wasserstandwarnstufe erreicht.
Für
einen bestimmten Fluss oder ein bestimmtes geographisches Gebiet kann
es eine spezifische Regelung geben (präfektoral oder örtlich).
Beispiele
des Flusses Ardèche zur Genehmigung für Kanu-Kajakfahrten je nach
Wasserstand :
Auf dem Abschnitt zwischen Vallon Pont d’Arc und Saint Martin d’Ardèche:
Das Mieten eines Kanu-Kajaks ist verboten (es sei denn, der Mieter wird von einem diplomierten Betreuer überwacht), wenn der Wasserstand am Maßstab an der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas gleich oder über 0,50 m beträgt.
Auf dem Abschnitt zwischen Voguë und Vallon Pont d’Arc :
Das Mieten eines Kanu-Kajaks ist verboten (es sei denn, der Mieter wird von einem diplomierten Betreuer überwacht), wenn der Wasserstand am Maßstab an der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas gleich oder über 0,30 m beträgt.
Sonderfall
des Abschnitts zwischen Balazuc und Ruoms (im Abschnitt zwischen
Voguë und Vallon Pont d' Arc miteinbegriffen) :
Die
Vermietung bleibt für jedermann bis
zur Wasserhöhe von 0,10 m
am Maßstab der Brücke zwischen Vallon Pont d’Arc und Salavas
erlaubt.
Diese
Niveaus sind abrufbar auf der Webseite Vigie Crue, Station von
Vallon Pont d’Arc : https://www.vigicrues.gouv.fr
Achtung
:
Das Tragen geschlossener Schuhe ist obligatorisch (vgl.
Präfekturerlaß).
B/
Verlust / Verzicht / Verhalten
Das
Zurücklassen von Material auf der Strecke ist verboten. Jedes
Zurücklassen wird vom Partnervermieter zum Preis des gemieteten
Materials, zuzüglich der Kosten für die Rückführung des Bootes
und der Personen, sowie der Suchkosten in Rechnung gestellt und
müssen unverzüglich gezahlt werden.
Bei
Verlust des Materials wird eine zusätzliche Rechnung erstellt, die
unverzüglich zu bezahlen ist.
Der
Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle auf den Fahrten zu
deponieren oder zu hinterlassen und diese in einem Müllcontainer zu
entsorgen.
Die
Beschädigung von öffentlichem oder privatem Eigentum auf den am
Flussufer liegenden Parzellen ist untersagt, da der Mieter sonst eine
vertragliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung
auslöst.
Der Mieter verpflichtet sich, gegenüber Anwohnern und
anderen Nutzern des Wasserlaufs höflich und respektvoll zu sein.
Die
Durchführung der Fahrt wird unter der Verantwortung des Mieters
durchgeführt, der anerkennt über die besonderen Bedingungen für
die Durchführung dieser Fahrt unterrichtet geworden zu sein.
Der
Tarif beinhaltet für jede von CANOË
LOCATION
angebotene Strecke das notwendige Material für die Navigation und
die Transportleistungen (falls erforderlich).
Zubehör
wie Neoprenanzüge werden vom Partnervermieter zusätzlich in
Rechnung gestellt (außer dass dieser aufgrund der Wetterbedingungen
spontan eine unentgeltliche Ausleihe anbietet). Weitere Leistungen,
können vom Mieter gegen Zahlung hinterfragt werden (Verpflegung,
Unterbringung, zusätzlicher Transport, Betreuung durch einen
diplomierten Betreuer usw).
Der Mieter verpflichtet sich, den
Restbetrag aller Leistungen vor der Inbesitznahme des Materials ohne
Abzug zu zahlen.
Leistungen ohne Reservierung oder geschuldete
Salden können dem Partnermieter per Kreditkarte oder mit Bargeld
bezahlt werden.
A/ Im Falle einer Stornierung durch den Mieter
Bis zu 5 Tagen vor dem Miet-und Fahrtag sind 30% des Gesamtbetrages der Buchung fällig.
Bei Stornierung unter 5 Tagen vor dem Miet- und Fahrttag, wird keine Rückerstattung der Anzahlung oder der Leistung geleistet, aber der Mieter hat die Möglichkeit, die Leistung während der laufenden Saison zu verschieben.
Sonderfälle,
in denen eine vollständige und individuelle Erstattung gewährt wird
:
•
Bei höherer Gewalt: Tod, Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung
(nach Vorlage eines offiziellen Nachweises). Achtung :
Bei Gruppen werden nur die betroffenen Personen erstattet.
B/ Bei Stornierung durch CANOË LOCATION oder den Partnervermieter
Wetterwarnung orange oder rot : Starker Regen, Überschwemmung (Wettervorhersage 24 Stunden im voraus)
Ordnungsgemäß festgestelltes Hochwasser (vgl. Präfekturerlass).
Der Mieter wird in voller Höhe zurückerstattet.
Ein
Termin wird systematisch mitgeteilt. Bei bestimmten Strecken kann der
Start verschoben werden, aber bei langen Strecken (z. B. eine
Tagesstrecke) oder mit vorherigen Transport der Teilnehmer ist die
Einhaltung dieses Zeitpunkts zwingend erforderlich.
Bei zu großer
Verspätung kann der Partnervermieter, soweit möglich, einen anderen
Zeitplan oder einen anderen Termin vorschlagen. Wenn keine
Ersatzlösung angeboten werden kann, wird die Miete storniert, ohne
dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung der an CANOË
LOCATION
geleisteten Anzahlung hat.
Der Mieter, der das Material auf der
CANOË
LOCATION-Website
reserviert, bestätigt, dass er die oben genannten Allgemeinen und
Besonderen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und
verpflichtet sich, die Teilnehmer seiner Gruppe über alle
Modalitäten zu informieren.